Jugendschutz

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Festivalgelände.

Säuglingen und Kindern bis zum Alter von 6 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht gestattet!

Kinder im Alter von 7 bis 13 Jahren dürfen, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, das gesamte Festivalgelände, einschließlich der Campingflächen besuchen. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nicht erlaubt!

Jugendliche im Alter von 14 bis 15 Jahren dürfen das gesamte Festivalgelände in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nur für das Konzertgelände erlaubt.

Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren dürfen das gesamte Festivalgelände in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Eine Übertragung des Sorgerechts ist für das gesamte Festivalgelände erlaubt.

Übertragung des Sorgerechts
Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, ihr Sorgerecht temporär auf andere Volljährige zu übertragen. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist von der entsprechenden Person und dem Minderjährigen mitzuführen.

Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechts nicht zu akzeptieren (z.B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person an welche das Sorgerecht übertragen wurde).

Bei Begleitung des Jugendlichen muss die „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein.

Ein Sorgeberechtigter ist z.B. ein Elternteil, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern oder Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der Veranstaltung übertragen wurde. Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein und gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern/des Vormunds an der Kasse abgegeben werden.

Für den Steinbruch ist die Übertragung des Sorgerechts nicht möglich!

Vereinbarung zur besonderen Obacht
Nachstehend zum Download die „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ für Eltern, die ihre Kinder (7 – 15 Jahre) mit auf das Gelände nehmen:

„Vereinbarung zur besonderen Obacht“

Vereinbarung zur Sorgeberechtigung
Für die Übertragung der Sorgeberechtigung von den Eltern/dem Vormund auf einen dritten Erwachsenen. Diesem müssen die Ausweiskopien der Eltern/des Vormunds angehängt werden.

„Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“

Weiterführende Informationen
vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. zum Thema Jugendschutz, sind unter folgendem Link zu finden:

www.bussgeldkatalog.com/jugendschutz

PARTNER

Präsentiert von