Allgemeine Bestimmungen (AGB)

Anbieter-Kennzeichnung:

KARO Konzert-Agentur Rothenburg GmbH
Ansbacher Str. 85
91541 Rothenburg ob der Tauber

Fon: +49 (0)9861-874777-0
Fax: +49 (0)9861-874777-30

Internet: www.konzert-agentur-rothenburg.de
E-Mail: info(@)konzert-agentur-rothenburg.de

Geschäftsführer: Volker Hirsch

Sitz der Gesellschaft: Rothenburg ob der Tauber
Registergericht: Ansbach
Handelregisternummer: 4188

Ticket-Info

Email: info(at)karo-tickets.de

Folgende Bestimmungen werden mit dem Kauf eines Festivaltickets anerkannt:

Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung /-absage, Sichtbehinderung
Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
Bei genereller Absage der Veranstaltung wird nach dem Termin der Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis (ohne VVK-Gebühren und Porto bzw. Versand) vom Veranstalter zurückerstattet.

Sollte die bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden. Aus wetterbedingten Gründen behalten wir uns vor, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben.

Auf dem hinteren Bereich des Festivalgeländes (von den Bühnen aus gesehen muss teilweise mit Sichtbehinderungen gerechnet werden. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

Ticketpreis
Der Ticketpreis beinhaltet eine Vorverkaufsgebühr in Höhe von 15%, eine Systemgebühr in Höhe von 2,50 und eine Mehrwertsteuer in Höhe von 7%.

Bild- und/oder Tonaufnahmen
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände (bei Festivals: Zuschauerbereich), auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich zu löschen.

Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

Mediendisclaimer
Es gelten auf dem gesammten Festivalgelände die Allgemeinen Bestimmungen des Veranstalters zu Bild- und Tonaufzeichnungen und Bildrechten:
Professionelle Bild-, Ton und Videoaufzeichnungen bzw. die Verwendung von professionellem Equipment sind ohne gesonderte Erlaubniss untersagt.
Der Besucher räumt dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können.Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann.
Der Besucher hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragten Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf welchen erkennbar ist.

Jugendschutz
Bestimmungen zum Jugendschutz während dem Taubertal-Festival werden mit Kauf der Karten anerkannt.
Zu finden sind die Bestimmungen hier ->

Umweltschutz
Sie verpflichten sich auf dem Taubertal-Festival, die Natur und die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann auf unserer Veranstaltung stets in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.

Sonstiges
Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.

Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.

Innerhalb des Festivals gibt es Spielstätten, die über sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten verfügen. Es empfiehlt sich, dies bei der Planung der Anreise zu berücksichtigen. Längere Fußwege sind nicht auszuschließen.

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen KARO GmbH aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde.
KARO haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war. Es wird zwischen KARO GmbH und dem Besucher vereinbart, dass dieser die Leistungen von KARO GmbH  grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

Einlass wird nur mit gültiger Eintrittskarte gewährt. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen auf das Festivalgelände ist untersagt. Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf die Veranstaltung ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.

Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Das Recht, den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Beim Betreten des Festivalgeländes wird die Eintrittskarte gegen ein Festivalbändchen eingetauscht, welches Sie berechtigt, das Festival zu betreten sowie zu verlassen. Beim Verlust der Eintrittskarte oder des Festivalbändchens wird kein Ersatz geleistet.

Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung und höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung bereits erbrachter Leistungen (z.B. bereits durchgeführte Veranstaltungstage, Vorverkaufs- und Versandgebühren).

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.

Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Auto auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
Der Erwerb der Eintrittskarte zwecks Weiterverkaufs ist grundsätzlich untersagt.

Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter

„Stagediving“ und „Crowdsurfing“ sind grundsätzlich verboten. Besucher, die sich selbst oder andere gefährden, werden des Geländes verwiesen.

Bei Zuwiderhandlungen erlauben wir uns die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen.

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr.

Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.

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