Rothenburg ob der Tauber
07. bis 10. August 2025

Jugendschutz

Auf dem Festival gilt das Jugendschutz·gesetz.

Du bist 6 Jahre oder jünger? Dann darfst du nicht auf das Festival. Dann darfst du auch nicht auf die Camping·plätze.

Du bist 13 Jahre oder jünger? Dann darfst du nicht alleine auf das Festival. Eine erziehungs·berechtigte Person muss dich begleiten. Erziehungs·berechtigt sind deine Eltern oder Adoptiv·eltern. Oder: Erziehungs·berechtigt ist dein Vormund. Eine erziehungs·berechtigte Person muss dich begleiten.

Du bist 14 oder 15 Jahre alt? Dann darfst du nicht alleine auf das Festival. Du darfst nur auf das Festival mit einer erziehungs·berechtigten Person. Du darfst mit einer erziehungs·berechtigten Person oder mit einer erziehungs·beauftragten Person auf das Konzert·gelände.

Du bist 16 oder 17 Jahre alt? Und es ist vor 24 Uhr? Dann darfst du alleine auf das Festival. Es ist nach 24 Uhr? Dann musst du das Festival verlassen. Du darfst länger bleiben mit einer erziehungs·berechtigten Person. Oder: Du darfst länger bleiben mit einer erziehungs·beauftragten Person. Du darfst mit einer erziehungs·berechtigten Person oder einer erziehungs·beauftragten Person auf das gesamte Festival.

Was heißt erziehungs·berechtigt / beauftragt?
Du bist jünger als 18 Jahre? Dann sind deine Eltern für dich verantwortlich. Deine Eltern sind: erziehungs·berechtigt. Deine Eltern gehen nicht mit dir auf das Festival? Dann können deine Eltern eine andere Person bestimmen. Diese Person ist dann auf dem Festival für dich verantwortlich. Diese Person ist erziehungs·beauftragt.

Dafür müssen deine Eltern ein Formular ausfüllen.

Hinweis: Dieses Formular ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.

Hinweise für die erziehungs·beauftragte Person: Die erziehungs·beauftragte Person ist mindestens 18 Jahre alt. Und: Die erziehungs·beauftragte Person trinkt auf dem Festival nur wenig Alkohol. Hier finden Sie das Formular. Das Formular heißt: „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“. Du und deine erziehungs·beauftragte Person kommen zusammen zum Eingang vom Festival. Ihr gebt diese Dokumente am Eingang ab: Ihr gebr eure Ausweise am Eingang ab. Und: Ihr gebt das ausgefüllte Formular von deinen Eltern am Eingang ab.

Aber Achtung: Die Übertragung des Sorgerechts ist nicht für den Stein·bruch möglich!

Vereinbarung zur besonderen Obacht
Nachstehend zum Download die „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ für Eltern, die ihre Kinder (7 – 15 Jahre) mit auf das Gelände nehmen:

„Vereinbarung zur besonderen Obacht“

Vereinbarung zur Erziehungs·beauftragung
Für die Erziehungs·beauftragung von den Eltern auf einen dritten Erwachsenen. Ihr braucht eine Kopie der Ausweise deiner Eltern.

„Vereinbarung zur Erziehungs·beauftragung”

Weiterführende Informationen
vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. zum Thema Jugendschutz, sind unter folgendem Link zu finden:

www.bussgeldkatalog.com/jugendschutz